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60 % Einspeisebegrenzung bei PV-Anlagen: Was Sie wissen müssen

Mit dem Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes am 25. Februar 2025 wurde eine wichtige Maßnahme zur Stabilisierung des Stromnetzes eingeführt: die 60 % Einspeisebegrenzung für neue Photovoltaikanlagen ohne intelligente Messsysteme (iMSys) und Steuerboxen. Diese Regelung wirft bei vielen Betreibern Fragen auf: Warum wurde sie eingeführt? Für wen gilt sie? Wie lange bleibt sie bestehen? Und welche Rolle spielt der flächendeckende Smart-Meter-Rollout im Jahr 2025? In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe und Zukunftsaussichten dieser Begrenzung.

Zweck der 60 % Einspeisebegrenzung

Die Einführung der 60 % Einspeisebegrenzung dient primär dazu, Netzüberlastungen an besonders sonnigen Tagen zu vermeiden. Ohne Steuerungsmöglichkeiten könnten unkontrollierte Einspeisespitzen auftreten, die die Stabilität des Stromnetzes gefährden. Durch die Begrenzung soll die Integration von Solarstrom ins Netz effizienter und sicherer gestaltet werden.

Geltungsbereich und Ausnahmen

Diese Regelung betrifft alle neuen Photovoltaikanlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden und nicht mit einem iMSys und einer Steuerbox ausgestattet sind. Bestandsanlagen, die vor diesem Datum installiert wurden, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Für kleinere Anlagen, wie beispielsweise Balkonkraftwerke mit einer installierten Leistung von bis zu 2.000 Watt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt, gelten Ausnahmen; sie sind von der 60 % Regelung ausgenommen.

Dauer der Begrenzung

Die Einspeisebegrenzung bleibt bestehen, bis die betreffende Photovoltaikanlage mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerbox nachgerüstet wird. Nach der Installation dieser Komponenten entfällt die 60 % Begrenzung, und die Anlage kann ihre volle Nennleistung ins Netz einspeisen.

Smart-Meter-Rollout 2025

Im Jahr 2025 ist in Deutschland die flächendeckende Einführung intelligenter Messsysteme geplant. Diese Smart Meter ermöglichen es, den Stromverbrauch in Echtzeit zu erfassen und bieten die Grundlage für dynamische Stromtarife. Laut dem „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ sollen bis Ende 2025 mindestens 20 % der betroffenen Verbraucher mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Bis Ende 2028 sollen es mindestens 50 % und bis Ende 2030 mindestens 95 % sein.

Auswirkungen auf den Ertrag

Die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 % der Modulleistung klingt für PV-Einsteiger dramatisch. Wer im Thema steckt, wird das etwas gelassener sehen, da es „nur“ um die Begrenzung der Einspeisung geht und nicht, wie noch bis 2022, um eine Begrenzung der Wirkleistung der gesamten Anlage. 

Die damit einhergehenden Verluste halten sich bei Priorisiertem Eigenverbrauch in Grenzen.

Zukünftige Entwicklungen

Es ist vorgesehen, dass mit dem flächendeckenden Ausbau intelligenter Messsysteme und Steuerboxen die Notwendigkeit der Einspeisebegrenzung reduziert wird. Durch die Möglichkeit der Fernsteuerung von Photovoltaikanlagen kann die Einspeisung flexibler und netzdienlicher gestaltet werden, was langfristig zu einer Aufhebung solcher Begrenzungen führen könnte.

Fazit

Die 60 % Einspeisebegrenzung ist eine Übergangsmaßnahme, um die Netzstabilität während des Ausbaus intelligenter Steuerungstechnologien zu gewährleisten. Betreiber neuer Photovoltaikanlagen sollten daher die Installation eines iMSys und einer Steuerbox in Betracht ziehen, um die volle Einspeiseleistung ihrer Anlagen nutzen zu können und somit ihren Ertrag zu maximieren. 
Wie der Netzbetreiber auf diese (bereits vorhandenen) „Steuerboxen“ zugreifen und steuern will, ist aktuell noch nicht ganz klar.